Geschäftsbedingungen

ANLAGE IV

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf

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terms

Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („ Allgemeine Geschäftsbedingungen “) gelten für alle Angebote, Bestellungen und Kaufverträge, die zwischen Arnott, Inc. („ ARNOTT “) und dem Käufer abgeschlossen werden oder abgeschlossen werden sollen, sowie für alle Beratungen, Arbeiten oder sonstigen Dienstleistungen, die ARNOTT dem Käufer im Zusammenhang mit von ARNOTT verkauften, angebotenen oder zur Verfügung gestellten Waren erbringt.
  2. Mündliche Angebote oder Zusagen sind für ARNOTT nur dann verbindlich, wenn sie von ARNOTT schriftlich bestätigt wurden. Alle Angebote von ARNOTT, gleich welcher Art, sind freibleibend, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  3. ARNOTT ist berechtigt, Bestellungen des Käufers nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen. Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald ARNOTT eine Bestellung des Käufers schriftlich bestätigt oder mit deren Ausführung begonnen hat.
  4. Wird eine Vereinbarung per E-Mail oder über ein anderes elektronisches Kommunikationsmittel (wie das [ARNOTT EDI-System]) geschlossen, so gilt diese E-Mail-Nachricht oder Erklärung als schriftliche Erklärung, und der Grundsatz, dass eine Vereinbarung auch ohne die Erfüllung gesetzlicher Bedingungen für die elektronische Kommunikation durch ARNOTT geschlossen werden kann, findet unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 1.3 Anwendung.
  5. ARNOTT ist berechtigt, die vor der Lieferung vereinbarten Preise anzupassen, wenn sich kostenbestimmende Faktoren wie Wechselkursschwankungen, Rohstoff- oder Lohnkosten erhöhen oder wenn staatliche Maßnahmen ergriffen werden, vorausgesetzt, dass diese Erhöhungen oder Maßnahmen nach Abschluss der Vereinbarung, aber vor der Lieferung eingetreten sind.
  6. Sämtliche Abbildungen und Spezifikationen von Waren in Katalogen, Preislisten, Werbeanzeigen usw. sind nur annähernd darzustellen, es sei denn, ARNOTT hat im Hinblick auf eine bestimmte Lieferung ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben.
  7. ARNOTT ist jederzeit berechtigt, Anpassungen an den zu liefernden Waren vorzunehmen, um diese zu verbessern oder behördlichen Vorschriften zu entsprechen.
  8. Der Käufer ist nur dann zur Stornierung einer Bestellung berechtigt, wenn er die schriftliche Zustimmung von ARNOTT erhält, wobei die Zustimmung an Bedingungen geknüpft sein kann, die ARNOTT für angemessen hält.
  9. ARNOTT ist berechtigt, die Kosten für die Verpackung separat in Rechnung zu stellen. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen. Sollte ARNOTT jedoch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Auflagen zur Rücknahme der Verpackung verpflichtet sein, trägt der Käufer alle damit verbundenen Kosten.
  10. Ist ARNOTT aufgrund geltenden Rechts aus einem anderen Grund als einer mangelhaften Vertragserfüllung zur Rücknahme der verkauften Ware verpflichtet, so hat der Käufer ARNOTT alle mit dieser Rücknahme der Ware verbundenen Kosten zu erstatten.

Lieferung

  1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, organisiert ARNOTT den Transport der Ware zum Sitz des Käufers oder zu einem anderen vom Käufer benannten Bestimmungsort. Die Kosten hierfür sowie alle damit verbundenen oder daraus resultierenden Kosten und Steuern (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Versicherungen, Zölle und Einfuhrabgaben) trägt der Käufer. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware auf erste Aufforderung von ARNOTT entgegenzunehmen. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Ware bei ARNOTT zur Verladung auf das Transportmittel bereitsteht.
  2. Die von ARNOTT angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Im Falle einer verspäteten Lieferung [muss ARNOTT schriftlich in Verzug gesetzt werden. In diesem Fall erhält ARNOTT eine angemessene Nachfrist von mindestens vierzehn (14) Werktagen ab dem Datum des Eingangs der Mitteilung zur Erfüllung seiner Verpflichtungen.] Wird diese Nachfrist überschritten, ist der Käufer berechtigt, den jeweiligen Kaufvertrag oder einen Teil davon nur hinsichtlich der nicht gelieferten Ware aufzulösen. Der Käufer hat in Bezug auf die nicht gelieferte Ware keine weiteren Ansprüche. ARNOTT haftet in diesem Fall nicht für Schäden, es sei denn, diese Schäden beruhen unmittelbar auf einer vorsätzlichen Handlung oder Unterlassung oder grober Fahrlässigkeit der Geschäftsleitung von ARNOTT.
  3. ARNOTT ist berechtigt, die verkaufte Ware stückweise zu liefern.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware auf erste Aufforderung von ARNOTT hin anzunehmen. Verweigert der Käufer die Annahme, haftet er für alle daraus entstehenden Kosten und Schäden, insbesondere für die Kosten der Lagerung und erneuten Zustellung der Ware.

Zahlung

  1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, verstehen sich alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Transport- und Versicherungskosten sowie aller sonstigen Kosten, die gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ermittelt werden. Alle Zahlungen müssen in US-Dollar erfolgen.
  2. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, zahlt der Käufer den gesamten Kaufpreis im Voraus bzw. den Restbetrag im Falle einer Anzahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum nach Wahl von ARNOTT per Überweisung auf ein von ARNOTT angegebenes Konto, ohne Abzug, Rabatt oder Aufrechnung. Die Einreichung einer Reklamation befreit den Käufer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
  3. Zahlt der Käufer nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum, gerät er in Verzug, und alle Forderungen von ARNOTT werden sofort fällig. In diesem Fall hat ARNOTT zudem Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen (gemäß den Bestimmungen für Handelsverträge) zuzüglich 2 % auf den ausstehenden Betrag bis zum Tag der vollständigen Zahlung. Der mit diesen vertraglichen Zinsen belegte Betrag wird jeweils nach Ablauf eines Jahres neu berechnet und um die im betreffenden Jahr angefallenen Zinsen erhöht.
  4. Im Falle einer verspäteten Zahlung hat ARNOTT Anspruch auf Erstattung sämtlicher außergerichtlicher Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kosten für das Versenden von Mahnungen, einer oder mehreren Verzugs- oder Zahlungsaufforderungen, wobei die außergerichtlichen Kosten mindestens fünfzehn Prozent (15 %) des gesamten zu zahlenden Betrags, mindestens jedoch 1.000 US-Dollar, betragen.
  5. ARNOTT ist berechtigt, vom Käufer eine Vorauszahlung in Höhe eines von ARNOTT nach eigenem Ermessen festzulegenden Betrags zu verlangen, bevor mit der Ausführung eines Auftrags oder einer Kommission begonnen wird.
  6. Sollte ARNOTT in einem Rechtsstreit gegen den Käufer ganz oder weitgehend obsiegen, ist der Käufer verpflichtet, alle ARNOTT im Zusammenhang mit diesem Verfahren entstandenen Kosten und Anwaltsgebühren zu erstatten, auch soweit diese die vom Gericht zugesprochenen Kosten übersteigen. ARNOTT kann sich auf diese Klausel berufen, unabhängig davon, ob der Käufer gegen das Urteil Berufung beim zuständigen Berufungsgericht eingelegt hat.

Eigentumsvorbehalt

  1. ARNOTT behält sich das Eigentum an allen an den Käufer gelieferten und noch zu liefernden Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Kaufbeträge sowie aller vom Käufer geschuldeten Beträge für von ARNOTT im Zusammenhang mit solchen Kaufverträgen erbrachte Leistungen und aller Ansprüche aufgrund einer Nichterfüllung solcher Verträge durch den Käufer vor.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sorgfältig zu lagern und sicherzustellen, dass sie als Eigentum von ARNOTT erkennbar sind. Er ist ferner verpflichtet, diese Waren unter anderem gegen Feuer- und Wasserschäden sowie Diebstahl zu versichern. Der Käufer verpfändet auf erstes Verlangen von ARNOTT alle Ansprüche aus solchen Versicherungen an ARNOTT als zusätzliche Sicherheit für ARNOTTs Ansprüche gegen den Käufer.
  3. Sollte der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber ARNOTT nicht nachkommen oder sollte ARNOTT begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist ARNOTT berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzufordern oder deren Rückforderung veranlassen zu lassen, selbst wenn die Ware hierfür abgebaut werden muss. Der Käufer ist zur Mitwirkung verpflichtet. Der Käufer trägt die Kosten der Rückforderung, unbeschadet des Rechts von ARNOTT auf weiteren Schadensersatz.
  4. Der Käufer erkennt an, dass (i) ARNOTT durch einen Verstoß des Käufers gegen eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Anlage IV) ein irreparabler Schaden entstünde, (ii) kein Geldbetrag ARNOTT für diesen Schaden angemessen entschädigen könnte (soweit dieser nicht auf der Nichtzahlung der von ARNOTT gelieferten Waren durch den Käufer beruht) und (iii) es schwierig, wenn nicht gar unmöglich wäre, den ARNOTT durch einen solchen Verstoß entstehenden finanziellen Schaden zu berechnen. Der Käufer erklärt sich daher damit einverstanden, dass ARNOTT im Falle eines Verstoßes oder drohenden Verstoßes gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (soweit dieser nicht auf der Nichtzahlung der von ARNOTT gelieferten Waren durch den Käufer beruht) berechtigt ist, bei jedem zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung oder einen ähnlichen Rechtsbehelf gegen den Käufer zu erwirken, um die Einhaltung dieser Bestimmungen durchzusetzen. Ungeachtet des Vorstehenden ist ARNOTT außerdem berechtigt, Schadensersatz in der Höhe des durch den Verstoß des Käufers gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechenbaren Schadens zu verlangen.

Höhere Gewalt

  1. Im Falle der Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt haftet ARNOTT nicht. Soweit die Leistungsunfähigkeit nicht von Dauer ist, ruhen die Verpflichtungen von ARNOTT. Dauert die Leistungsunfähigkeit aufgrund höherer Gewalt länger als zwei (2) Monate oder wird sie voraussichtlich länger als zwei (2) Monate andauern, sind beide Parteien berechtigt, den Auftrag zu stornieren, ohne zur Zahlung etwaiger Schadensersatzansprüche verpflichtet zu sein.
  2. Falls ARNOTT zum Zeitpunkt des Eintritts der Situation höherer Gewalt seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder nur noch teilweise erfüllen kann, ist ARNOTT berechtigt, den bereits gelieferten bzw. den noch zu liefernden Teil separat in Rechnung zu stellen, und der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung so zu bezahlen, als ob es sich um eine separate Bestellung handeln würde.
  3. Höhere Gewalt im Sinne dieses Artikels liegt für ARNOTT unter anderem dann vor, wenn Streiks, Rohstoffmangel, Verzögerungen, Transportprobleme, Krieg oder Kriegsgefahr, vollständige oder teilweise Mobilmachung, Aufruhr, Sabotage, Überschwemmungen, Brände oder andere Zerstörungen im Unternehmen von ARNOTT, Aussperrungen und Arbeitskampfmaßnahmen, Maschinen- oder Werkzeugausfälle oder sonstige Betriebsstörungen im Unternehmen von ARNOTT eintreten. Höhere Gewalt liegt auch dann für ARNOTT vor, wenn einer oder mehrere der oben genannten Umstände bei den Zulieferern von ARNOTT eintreten und ARNOTT deshalb seinen Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

Beschwerden und Inspektion

  1. Die gelieferte Ware ist vom Käufer oder in seinem Auftrag bei Anlieferung auf Vollständigkeit und sichtbare Mängel zu prüfen. Fehlmengen oder sichtbare Mängel sind ARNOTT unverzüglich nach Anlieferung zu melden. Nicht sichtbare Mängel sind vom Käufer innerhalb von 48 Stunden nach deren Entdeckung zu melden, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer sie hätte entdecken müssen. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche, wenn der Mangel auf unsachgemäße Bedienung, Installation, Lagerung, Wartung, Transport oder sonstige vom Käufer zu vertretende Ereignisse zurückzuführen ist.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt sorgfältig zu prüfen oder prüfen zu lassen. Er trägt das Risiko der stichprobenartigen Prüfung und kann sich nicht darauf berufen, einen sichtbaren und bei Lieferung erkennbaren Mangel nicht festgestellt zu haben, weil er – oder ein von ihm beauftragter Dritter – nicht die gesamte Lieferung geprüft hat.
  3. Im Falle einer berechtigten Reklamation ist ARNOTT nach eigenem Ermessen lediglich verpflichtet, den Mangel zu beheben, die betreffende Ware zu ersetzen oder den für die mangelhafte Ware berechneten Betrag ganz oder teilweise gutzuschreiben oder zurückzuerstatten, und zwar nach eigenem Ermessen und unter Ausschluss aller anderen gesetzlichen Rechte des Käufers.
  4. Sämtliche Ansprüche auf Zahlung eines Geldbetrags und/oder Reparatur der betreffenden Ware und/oder Ersatz der Ware und/oder Lieferung eines fehlenden Teils, gleich aus welchem ​​Rechtsgrund, sowie jegliches Recht auf Auflösung des Vertrags erlöschen bei Nichterscheinen (oder verspäteter Meldung) gemäß Artikel 6.1.

Haftung

  1. Jegliche Haftung von ARNOTT aufgrund von oder aufgrund des Scheiterns von Angeboten, Bestellungen und Kaufvereinbarungen im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschließlich auf die Bestimmungen des Abschnitts 6.3 beschränkt.
  2. ARNOTT übernimmt keine Haftung für Schäden, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Fehlern oder Auslassungen in der von ihr erteilten Beratung entstehen, noch übernimmt sie eine Haftung für Schäden, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Fehlern oder Auslassungen in den von ihr empfohlenen Verarbeitungsanweisungen entstehen.
  3. ARNOTT haftet – unabhängig von der Rechtsgrundlage der Ansprüche des Käufers – nicht für Folgeschäden, insbesondere nicht für Verluste aufgrund von Verzögerungen oder Datenverlust, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und vom Käufer zu tragende Strafen.
  4. Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt die Haftung von ARNOTT aus oder beschränkt sie, wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten seitens der Geschäftsleitung von ARNOTT zurückzuführen ist.
  5. Der Käufer verpflichtet sich, ARNOTT von jeglichen Ansprüchen Dritter und allen daraus resultierenden Kosten im Zusammenhang mit von ARNOTT gelieferten Waren freizustellen und schadlos zu halten. Der Käufer verpflichtet sich, ARNOTT, seine leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter, Eigentümer, Mitglieder, Manager und verbundenen Unternehmen von allen Ansprüchen, Vergleichen (nach Ermessen von ARNOTT), Forderungen, Verlusten, Kosten, Ausgaben, Verpflichtungen, Haftungen, Schäden, Entschädigungen und Mängeln, einschließlich Zinsen, Strafen und angemessener Anwaltskosten und -auslagen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltskosten und -auslagen im Zusammenhang mit Rechtsmitteln), freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die ARNOTT (seine leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter, Eigentümer, Mitglieder, Manager und verbundenen Unternehmen) entstehen oder erleiden, die sich aus Folgendem ergeben oder damit in Zusammenhang stehen: (i) einer Verletzung oder Nichterfüllung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem anderen vom Käufer bereitgestellten oder noch bereitzustellenden Dokument beschriebenen Pflichten und/oder Verantwortlichkeiten durch den Käufer, (ii) einer Handlung (oder Unterlassung) des Käufers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nichteinhaltung lokaler, bundesstaatlicher und staatlicher Gesetze, Regeln und Vorschriften, oder (iii) einer Übertragung an Dritte oder widerrechtlichen Aneignung. Der Käufer ist verpflichtet, ARNOTT unverzüglich über jegliche Ansprüche, Forderungen oder sonstige Sachverhalte zu informieren, auf die sich die Entschädigungsverpflichtungen des Käufers beziehen, und diese Entschädigungsverpflichtungen unverzüglich zu begleichen. ARNOTT ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Verteidigung gegen Ansprüche oder sonstige Sachverhalte im Namen, auf Rechnung und auf Risiko des Käufers zu übernehmen und diese beizulegen oder einen Vergleich abzuschließen.

Suspension und Auflösung

Unbeschadet der Rechte von ARNOTT gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem geltenden Recht ist ARNOTT in jedem Fall berechtigt, die (weitere) Leistungserbringung auszusetzen oder einen mit dem Käufer geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, wenn (i) von ARNOTT an den Käufer gelieferte Waren beschlagnahmt werden, (ii) dem Käufer ein Zahlungsstopp gewährt wird oder er für zahlungsunfähig oder insolvent erklärt wird, (iii) für die Vertragserfüllung erforderliche Genehmigungen oder Lizenzen entzogen werden, (iv) der Käufer eine oder mehrere seiner Verpflichtungen aus einem Vertrag mit ARNOTT nicht erfüllt, (v) ARNOTT begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass der Käufer seinen Verpflichtungen aus einem Vertrag nicht nachkommen kann oder wird, oder (vi) der Käufer seine Geschäftstätigkeit einstellt oder sich die Geschäftsführung oder die Eigentumsverhältnisse dieses Unternehmens ändern. Das Recht des Käufers, die Leistungserbringung auszusetzen, ist hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

Anwendbares Recht und Streitbeilegung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle in Artikel 1.1 genannten Angebote und Vereinbarungen unterliegen dem Recht des US-Bundesstaates Florida. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, sind die staatlichen oder Bundesgerichte im Orange County, Florida. Die Parteien verzichten ausdrücklich auf jeden anderen Gerichtsstand, ungeachtet etwaiger entgegenstehender Rechtsgrundsätze oder anderer Rechtslehren.

Allgemeine Freistellungs-, Haftungsverzichts- und Schadloshaltungsvereinbarung von Arnott

General Release Agreement

Allgemeine Freigabevereinbarung

Ich bestätige hiermit, dass ich die mit der Installation von Luftfederungsersatzteilen und anderen Reparaturprodukten für Autos und Motorräder der Firma Arnott, Inc. (die „Produkte“) verbundenen Risiken für meine Gesundheit verstehe und anerkenne. Arnott, Inc. stellt Schulungsvideos (im Internet) und Installationsanleitungen (im Internet und in gedruckter Form) ausschließlich zu Bildungs- und Informationszwecken zur Verfügung. Ich stimme zu, dass diese Videos, Anleitungen und deren Inhalte wie Grafiken, Texte, Videos, Bilder und andere Materialien (zusammen die „Inhalte“) nur allgemeinen Bildungs- und Informationszwecken dienen und keine vollständige und genaue Beschreibung der Arbeitsmethoden, Prozesse und Protokolle für die Installation der Produkte darstellen.

Als Gegenleistung dafür, dass Arnott, Inc. die Inhalte (einschließlich Anleitungsvideos und Installationshandbücher) Privatkunden wie mir zur Verfügung stellt, erkläre ich mich damit einverstanden, Arnott, Inc. sowie deren Aktionäre, Geschäftsführer, leitende Angestellte, Mitarbeiter, Vertreter oder sonstige mit Arnott, Inc. verbundene, assoziierte oder von ihr kontrollierte Parteien (zusammen die „Freigestellten“) von jeglicher Haftung, Ansprüchen, Forderungen, Schadensersatzansprüchen oder Klagegründen freizustellen, zu verzichten und diese nicht zu verklagen, die aus Schäden oder Verletzungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Tod) entstehen, die mir oder meinem Eigentum im Zusammenhang mit meinem Versuch der Installation der Produkte entstehen können (unabhängig davon, ob diese Personenschäden, Todesfälle oder Sachschäden durch Fahrlässigkeit oder anderweitig verursacht wurden). „Kontrolle“ bedeutet die direkte oder indirekte Befugnis, die Geschäftsführung und die Richtlinien eines Unternehmens oder einer Einzelperson zu lenken oder deren Lenkung zu veranlassen, sei es durch den Besitz von Stimmrechtsanteilen eines Unternehmens, durch ein Arbeitsverhältnis, durch Vertrag oder auf sonstige Weise.

Mir sind die Risiken beim Einbau von Luftfederungssystemen vollumfänglich bewusst. Ich übernehme freiwillig die volle Verantwortung für jegliche Verluste, Sachschäden oder Personenschäden, einschließlich des Todes, die mir durch die Teilnahme an solchen Aktivitäten entstehen können, unabhängig von der Ursache. Ich verpflichte mich ferner, die Freigestellten von jeglichen Verlusten, Haftungsansprüchen, Schäden oder Kosten, einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten, freizustellen und schadlos zu halten, die im Zusammenhang mit meinem Versuch, Ausrüstung an meinem Auto oder Motorrad einzubauen, entstehen können, unabhängig von der Ursache.

Ich nehme zur Kenntnis, dass die Inhalte Links zu anderen Websites, Schulungsvideos und Handbüchern enthalten können, die von Dritten erstellt oder gepflegt werden. Ich stimme zu und nehme zur Kenntnis, dass die Verlinkung zu solchen Websites Dritter lediglich der Benutzerfreundlichkeit dient und keine Empfehlung oder Billigung der Betreiber dieser Websites, deren Inhalte oder Nutzungsbedingungen, Schulungsvideos, Handbücher oder der von Dritten angebotenen Produkte oder Dienstleistungen durch Arnott, Inc. darstellt. Ich stimme zu und nehme zur Kenntnis, dass Arnott, Inc. daher keine Zusicherungen oder Gewährleistungen hinsichtlich der Qualität, des Inhalts oder der Genauigkeit solcher Websites, Schulungsvideos, Installationshandbücher oder der von Dritten angebotenen Dienstleistungen oder Produkte abgibt. Ich stimme ferner zu und nehme zur Kenntnis, dass Arnott, Inc. keine Haftung für meine Nutzung der vorgenannten Inhalte übernimmt, die auf mein eigenes Risiko erfolgt.

Dieses Dokument ist für meine Familienangehörigen sowie meine Erben, Rechtsnachfolger und gesetzlichen Vertreter bindend. Ich stimme zu und bestätige, dass dieses Dokument dem Recht des Bundesstaates Florida unterliegt und dass der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ausschließlich bei den staatlichen oder Bundesgerichten im Orange County, Florida, liegt.

Ich stimme ferner zu, dass, sollte eine Bestimmung dieses Vertrags für ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden, diese Bestimmung in Umfang und Wirkung auf das Mindestmaß beschränkt wird, das erforderlich ist, um sie gültig und durchsetzbar zu machen; und falls eine solche einschränkende Auslegung nicht möglich ist, gelten die ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen als von diesem Vertrag abgetrennt, ohne dass die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch beeinträchtigt wird.

Im Falle einer Streitigkeit über diesen Vertrag oder dessen Gegenstand und einer Klageerhebung durch die Freigestellten haben diese, sofern sie in diesem Rechtsstreit obsiegen, Anspruch auf Erstattung angemessener Anwaltskosten und sonstiger Kosten und Auslagen durch den Freistellenden, unabhängig davon, ob diese in erster Instanz oder in einem Berufungsverfahren entstanden sind.

Durch den Zugriff auf Inhalte von Arnott, Inc. (einschließlich Anleitungsvideos und Installationshandbüchern) erkläre ich mich mit dieser Vereinbarung einverstanden und bestätige, dass ich sie vollständig gelesen, verstanden und alle ihre Bedingungen akzeptiert habe. Ich stimme zu, dass Arnott, Inc. diese Vereinbarung jederzeit ändern und aktualisieren kann und dass meine fortgesetzte Nutzung der Website meine Zustimmung zu diesen Änderungen bedeutet.

Ich bestätige, dass ich die obige Haftungsfreistellungserklärung und den Haftungsausschluss gelesen und vollständig verstanden habe. Ich bestätige, dass ich freiwillig auf die Inhalte zugreife und dass mir bewusst ist, dass ich durch die Nutzung oder das Ansehen der Inhalte auf wesentliche Rechte verzichte.

Nutzungsbedingungen und Freigabevereinbarung aktualisiert: November 2021